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Rechtfertigungs-Werkstatt

Dein
Handwerk.

Rechtfertigungsgründe sind deine rechtlichen Werkzeuge.
Jedes hat einen klaren Einsatzzweck — und funktioniert nur in seinem Rechtsbereich.

BGB Werkzeugkiste
BGB
Schützt vor
Schadensersatz
Strafrecht Werkzeugkiste
StGB
Schützt vor
Strafe
⚠️
Mit einer Säge schlägt man keinen Nagel.
Falsches Werkzeug = kein Schutz.
§228 BGB Defensivnotstand passt nicht bei einem menschlichen Angreifer
§227 BGB Notwehr — die richtige Werkzeugkiste

Hier übst du, das richtige Werkzeug zu wählen —
bevor es in der Prüfung drauf ankommt.

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📚 Referenz

Jeder Rechtfertigungsgrund ist ein Werkzeug — und schützt uns nur im passenden Bereich, in der passenden Situation. Genau wie wir für einen Nagel keinen Säge brauchen, sondern einen Hammer.

Erste Entscheidung: Geht es um Schutz vor Schadensersatz (BGB) oder Schutz vor Strafe (StGB / StPO)? Danach schauen wir uns die Situation genau an.

Beispiel: Wir ertappen einen Dieb auf frischer Tat. Mit der Vorläufigen Festnahme (§127 I StPO) dürfen wir seine Identität feststellen oder ihn festhalten, bis die Polizei kommt — das Diebesgut abnehmen dürfen wir damit aber nicht. Dafür brauchen wir die Notwehr (§32 StGB). Fragt der Prüfer, was uns die Festnahme im BGB erlauben würde, müssen wir auf die Allgemeine Selbsthilfe (§229 BGB) kommen. Andere Situation — anderes Werkzeug.

Wir müssen unsere Werkzeuge kennen.
BGB- und Strafrecht-Werkzeugkiste
🔵
BGB-Werkzeugkiste
Schützt vor Schadensersatz-Ansprüchen
🛡️
Notwehr §227 BGB · Schutz vor Ansprüchen
ZielAbwenden eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Rechtsgüter
BenötigtGegenwärtiger (bevorstehend, stattfindend, andauernd) · rechtswidriger (ohne Rechtfertigungsgrund) · Angriff (Schaden für ein Rechtsgut) — auf eigene oder fremde Rechtsgüter
ErlaubtErforderliche und gebotene Verteidigung von eigenen und fremden Rechtsgütern (Nothilfe) · Verteidigung darf nicht in krassem Missverhältnis stehen (Gebotenheit) · Mildestes Mittel wählen
⚠️ MerkeAngriff kann nur von Menschen ausgehen! Tier oder Sache = Gefahr → Notstand. · Zeitraum: sehr kurz
🔰
Defensiver Notstand §228 BGB · Verteidigungsnotstand
ZielAbwehr von gegenwärtigen Gefahren, die von Sachen ausgehen — für eigene und fremde Rechtsgüter
BenötigtDrohende (bevorstehend, stattfindend, andauernd) · nicht anders abwehrbare Gefahr · Verhältnismäßigkeit · Gefahr darf nicht selbst verursacht sein · Gefahr kann nur von Sachen / Tieren ausgehen
ErlaubtAbwehr einer Gefahr für eigene oder fremde Rechtsgüter, wenn der Eingriff nicht schlimmer ist als das, was verhindert wird
⚠️ MerkeGefahr kommt von Sachen / Tieren — nicht von Menschen! Angriff von Menschen = Notwehr. · Zeitraum: kurz
Aggressiver Notstand §904 BGB · Angriffsnotstand
ZielEingriff in Rechtsgüter Unbeteiligter zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr — geht gegen ungefährliche Sachen
BenötigtGegenwärtige (bevorstehend, stattfindend, andauernd) · nicht anders abwehrbare Gefahr · Verhältnismäßigkeit
ErlaubtEingriff in Rechtsgüter Unbeteiligter, um eine gegenwärtige Gefahr von eigenen oder fremden Rechtsgütern abzuwenden · Handlung geht gegen eine Sache, von der keine Gefahr ausgeht
⚠️ MerkeEinziger Rechtfertigungsgrund bei dem die Schadensersatzpflicht bestehen bleibt! · Zeitraum: kurz
🔗
Allgemeine Selbsthilfe §229 BGB
ZielEigenen Anspruch sichern, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig vor Ort ist
BenötigtEinklagbarer Anspruch (muss sicher bestehen) · obrigkeitliche Hilfe nicht rechtzeitig vor Ort · Gefahr der Vereitelung des Anspruchs ohne Eingreifen
ErlaubtFestnahme (bei Fluchtverdacht) · Sachen wegnehmen, zerstören oder beschädigen (auch nicht bei frischer Tat!) · Widerstand beseitigen · Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit möglich
⚠️ MerkeEinziger RG der nicht für fremde Rechtsgüter anwendbar ist! · Auch nach längerem Zeitraum möglich (kein frische-Tat-Erfordernis)
🏠
Selbsthilfe des Besitzers / Besitzdieners §§859, 860 BGB
ZielBesitz sichern und schützen — nur auf frischer Tat!
BenötigtVerbotene Eigenmacht: Besitzentzug (widerrechtliche Wegnahme) oder Besitzstörung (widerrechtliche Störung) · schützt nur den Besitz · nur auf frischer Tat
ErlaubtBesitzwehr: Abwehren von widerrechtlichen Besitzstörungen  |  Besitzkehr: Zurücknehmen von Sachen, die widerrechtlich entzogen wurden
⚠️ MerkeNur auf frischer Tat möglich! §859 = Besitzer · §860 = Besitzdiener (handelt weisungsgebunden im Auftrag des Besitzers)
🔴
StGB / StPO-Werkzeugkiste
Schützt vor Bestrafung
⚔️
Notwehr / Nothilfe §32 StGB · Schutz vor Strafe
ZielAbwenden eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs auf eigene oder fremde Rechtsgüter
BenötigtGegenwärtiger (bevorstehend, stattfindend, andauernd) · rechtswidriger (ohne Rechtfertigungsgrund, gegen die Rechtsordnung) · Angriff (Schaden für ein Rechtsgut, auch Eigentum) — auf eigene oder fremde Rechtsgüter
ErlaubtErforderliche und gebotene Verteidigung von eigenen und fremden Rechtsgütern (Verteidigung fremder = Nothilfe) · Verteidigung darf nicht in krassem Missverhältnis zum Angriff stehen (Gebotenheit) · Mildestes, erfolgsversprechendstes Mittel wählen
⚠️ MerkeAngriff kann nur von Menschen ausgehen! Tier oder Sache = Gefahr → Notstand. · Zeitraum: sehr kurz · Notwehr ist gegen eine vorläufige Festnahme grundsätzlich nicht möglich
🆘
Rechtfertigender Notstand §34 StGB · Schutz vor Strafe
ZielAbwenden von gegenwärtigen Gefahren für eigene und fremde Rechtsgüter mit angemessenen Mitteln
BenötigtGegenwärtige (bevorstehend, stattfindend, andauernd) · nicht anders abwehrbare Gefahr (Zustand der zu Schaden führt ohne Eingreifen) · Verhältnismäßigkeit (Rechtsgüterabwägung)
ErlaubtAbwehr einer Gefahr für eigene und fremde Rechtsgüter, wenn der Eingriff nicht schlimmer ist als das, was verhindert wird
⚠️ MerkeGefahr kann von Menschen, Sachen, Tieren oder der Natur kommen (im BGB nur Sachen/Tiere!) · Zeitraum: kurz
🚔
Vorläufige Festnahme §127 I StPO · Schutz vor Strafe
ZielStrafverfolgung ermöglichen — sichert die Strafverfolgung und erlaubt die Festnahme / Personalienfeststellung des Täters
BenötigtFrische Straftat (enger zeitlicher/örtlicher Zusammenhang) · betroffen oder verfolgt · Identität nicht bekannt oder Fluchtverdacht (nicht nur weglaufen, sondern sich der Strafverfolgung dauerhaft entziehen)
ErlaubtAndere Menschen gegen ihren Willen festhalten (auch mit Gewalt), um eine Strafverfolgung zu ermöglichen — nicht aber: eine Straftat verhindern, etwas wegnehmen o. Ä.
⚠️ MerkeGilt nicht bei Ordnungswidrigkeiten (kein Anspruch, kein OWi)! · Kinder <14 J. und geistig Gestörte sind schuldunfähig → können keine Straftat begehen → nicht festnehmbar! · Nur für Strafverfolgung (One-Way!)